elektronische Patientenakte ePA
Ab dem 15.1.2025 ist die ePA verpflichtend - das heißt, es wird eine Akte von Ihnen angelegt ohne dass Sie um Erlaubnis gefragt werden.
Sensible Daten, die ansonsten nur in den Arztpraxen gesammelt werden und dort auch durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt sind, werden nun auf einen zentralen Server (nicht auf Ihrer Versichertenkarte!) geladen.
Die dort beschäftigten Personen unterliegen lediglich dem Datenschutz - das ist nicht annähernd gleichbedeutet mit der ärztlichen Schweigepflicht.
Sobald Sie Ihre Versichertenkarte (eGK) einlesen lassen, hat in der Praxis jeder 90 Tage bzw. in der Apotheke 3 Tage ein Einsichtsrecht auf sämtliche medizinischen Daten (z.B. Arztbriefe, Labor-, Röntgen und sonstigen Befunde, ausgestellte Rezepte, Diagnosen und Leistungen) und persönlichen Daten (Name, Wohnort, Geburtsdatum, Versicherung usw.) vom Arzt/ Apotheker, den dort angestellten medizinischen/pharmazeutischen Fachangestellten, Hilfskräften bis zum Wochenpraktikanten.
Betreten Sie eine Praxis, werden anschließend alle digital angelegten Daten, so sie im sogenannten PDF-A-Format vorliegen, in die ePA eingepflegt. Sie dürfen der Weitergabe dieser Daten widersprechen, sollten dies aber bereits an der Anmeldung klar äußern.
Wenn Sie meine Praxis aufsuchen, um ein intimes Problem zu klären (und davon gibt es in einer frauenärztlichen Praxis viele), denken Sie bitte daran, dass dieses nur dann unter uns bleibt, wenn Sie mir Bescheid sagen, dass Sie eine Weitergabe nicht wollen.
Ihre Krankenkasse legt die ePA an. Sie dürfen dort jährlich bis zu 10 Dokumente als PDF-A-Datei einscannen lassen von einem Mitarbeiter. Somit ist auch da eine Möglichkeit, dass Ihre Daten bekannt und verwertet werden (Herr/ Frau Mustermann hat einen ungesunden Lebensstil? Und bereits Folgeerkrankungen?).
So viele Personen, die bisher nichts damit zu tun hatten, kommen an Ihre Daten, die bisher durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt waren, da ist ein Leck nicht auszuschließen. Da kann der zentrale Server noch so gut nach dem aktuellen Wissensstand verschlüsselt sein - wobei Hackerangriffe immer häufiger und raffinierter werden. Wie das in der Zukunft aussehen wird, weiß keiner. Denn Ihre Akte existiert lebenslang!
Eine Verwertung Ihrer Daten zu anderen als Behandlungszwecken ("Datenspende") ist bereits vorgesehen: Ihre Daten werden pseudonymisiert an das FDZ (Forschungsdatenzentrum) weitergeleitet. Unternehmen mit "berechtigtem" Interesse können einen Antrag beim FDZ stellen, um Ihre Daten für sich zu verwenden.
Der Nutzen der elektronischen Akte? Stellen Sie sich vor, die haben einen dicken Pappordner mit allen Ihren Befunden bei Ihrem nächsten Arztbesuch dabei. Keine Inhaltübersicht, keine Stichwortsuche, alles ungeordnet. Das ist wenig hilfreich.
Die Möglichkeit, z.B. nach Stichwörtern wie "Blutgruppe" oder "Operation im gynäkologischen Bereich" zu suchen ist erst viel später vorgesehen.
Daten werden sowieso erst ab dem 15.1.2025 eingetragen, also der bisherige Verlauf geht aus der ePA nicht vor.
Daten können sowieso nur in einem Format (PDF-A) eingepflegt werden. Liegen die Daten nicht als PDF-A-Datei vor, können Sie nicht in die ePA hochgeladen werden. Das gilt paradoxerweise für die wichtigen Befunde der jährlichen Krebsfrüherkennung, um nur ein Bespiel zu nennen. Der Befund des HPV-Testes alle 3 Jahre dagegen könnte hochgeladen werden.
Sinn macht eine solche Akte nur, wenn sie gut durchdacht und strukturiert ist. Eine "lose Blatt Sammlung" auf keinen Fall. Lange wurde an der Akte gewerkelt, aber die Basisforderung nach hilfreicher Struktur wurde nicht mal annähernd angegangen.
Ein Vorteil für Sie ist, dass Sie selber Zugriff auf Ihre Akte haben. Aber wir erleben leider schon jetzt, dass viele Patientin verunsichert und zum Teil sogar verängstigt sind, wenn Sie sich einen Befund durchlesen, der nun mal nicht in leichter, für den Laien verständlicher Sprache geschrieben ist, sondern in unserer Fachsprache, da an einen Arzt gerichtet. Es ist etwas anderes, wenn ein Arzt einen solchen Befund erhält und anschließen mit Ihnen persönlich bespricht!
Nach Ihrer Zustimmung wird nicht gefragt: die ePA wird automatisch angelegt. Aber Sie haben einen Widerspruchsrecht (opt-out-Lösung) gegen die Anlage einer ePA und das sollten sie wahrnehmen. Hilfestellung dazu erhalten sie unter folgendem Link: