Maskenpflicht in NRW
Es besteht auch nach dem 1.4.2022 eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen!
Das Betreten unserer Praxis ist weiterhin nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen einer OP- und FFP2-Maske?
Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) filtert Ihre Ausatemluft und schützt damit - eingeschränkt - das Umfeld vor Ansteckungen. Meist liegen diese Masken besonders seitlich auch nicht gut an, dann geht die Schutzwirkung verloren. Diese Maske schützt Sie selber wenn überhaupt nur in geringem Maße vor einer Corona-Ansteckung.
Eine FFP2-Maske (Filterleistung 95%) schützt Sie selber vor Ansteckungen und nicht nur Ihr Umfeld.
Deshalb ist diese Maske für Sie sicherer. Wichtig ist, dass eine solche Maske zertifiziert ist (erkennbar an dem Aufdruck des CE-Zeichen mit nachfolgender 4-stelliger Zahl). Nach wie vor sind nicht zertifizierte Masken im Umlauf, die eigentlich nicht mehr verkauft werden dürfen, weil ihr Schutz fraglich ist.
Wichtig: nur eine gut angelegte Maske schützt. Dringt seitlich und/ oder ober- bzw. unterhalb Luft ein, ist eine Schutzwirkung nicht mehr gegeben. Also Maske beim Anlegen gut andrücken und vor allem den Nasenbügel gut zusammendrücken, damit die Maske fest und hoch am Nasenrücken sitzt und auch beim Sprechen nicht runter rutscht. Beim Einatmen muss sich die Maske ansaugen, sonst sind noch Undichtigkeiten vorhanden. Anschließemd die Maske nicht mehr berühren (nur noch an den Bügeln anfassen), sonst übertragen sich Viren auf Ihre Hände und damit auf alles, was sie anfassen, sei es Ihre eigene Haut/ Schleimhäute oder andere Oberflächen.
Schutzmaßnahmen in unserer Praxis
Wir sorgen unsererseits mit verstärkten Hygiene- und Schutzmaßnahmen seit Anbeginn der Pandemie für Ihre Sicherheit. Bitte tragen Sie weiterhin Ihrerseits dazu bei und beachten Sie außer dem Tragen einer Maske:
Bei allen Formen einer Erkältung betreten Sie bitte nicht die Praxis! Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Patienten einlassen können. Begleitpersonen bitten wir außerhalb der Praxis zu warten, denn es ist unbedingt notwendig, die Zahl der Personen innerhalb der Praxis zu begrenzen, um Sie, liebe Patientin, und uns vor einer Ansteckung zu schützen.
Ist eine Begleitung trotzdem unumgänglich, bitten wir Sie, dies vorab telefonisch mit uns abzustimmen.
Termine bitte ausschließlich telefonisch anfordern. Gerne in der zweiten Hälfte unserer Telefonzeiten, da zu Beginn die Leitungen für Akutfälle freigehalten werden müssen.
Interessante Links:
Impfempfehlung für Schwangere und Stillende (RKI)
die wichtigsten Informationen zu aktuellen Corona-Schutz-Maßnahmen (NRW)
Verordnungen der NRW-Landesregierung
Coronavirus-Portal der NRW-Landesregierung
Worauf muss ich beim Kauf von FFP2-Masken achten?
Wiederverwendung von FFP2-Masken im Privatgebrauch
ZDF-Bericht zur Qualität von FFP2-Masken
Richtiges Händewaschen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)