FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen
Es besteht seit dem 1.10.2022 nicht nur weiterhin eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen, sondern es sind FFP2-Masken in Arztpraxen vorgeschrieben. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (sogenannte OP-Maske) ist ausdrücklich nicht zulässig.
Das Betreten unserer Praxis ist daher nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
Eine FFP2-Maske (Filterleistung 95%) schützt Sie selber vor Ansteckungen und nicht nur Ihr Umfeld (Übertragungswahrschein-lichkeit, wenn Sie und Ihr Gegenüber eine tragen, liegt bei ca. 1 Promille).
Deshalb ist diese Maske für Sie sicherer. Wichtig ist, dass eine solche Maske zertifiziert ist (erkennbar an dem Aufdruck des CE-Zeichen mit nachfolgender 4-stelliger Zahl). Nach wie vor sind nicht zertifizierte Masken ohne CE-Zeichen(!) im Umlauf, die eigentlich nicht mehr verkauft werden dürfen, weil ihr Schutz fraglich ist.
Wichtig: nur eine gut angelegte Maske schützt.
Dringt seitlich und/ oder ober- bzw. unterhalb Luft ein, ist eine Schutzwirkung nicht mehr gegeben. Also die Maske zunächst vorbereiten, indem Sie den Nasenbügel zurechtbiegen (eine Rundung für den Nasenrücken formen und die Seiten abbiegen), damit die Maske fest und hoch am Nasenrücken sitzt und auch beim Sprechen nicht runter rutscht. Beim Anlegen die Maske gut andrücken. Beim Einatmen muss sich die Maske ansaugen, sonst sind noch Undichtigkeiten vorhanden. Anschließend die Maske nicht mehr berühren (nur noch an den Bügeln anfassen), sonst übertragen sich Viren auf Ihre Hände und damit auf alles, was sie anfassen, sei es Ihre eigene Haut/ Schleimhäute oder andere Oberflächen.
Schutzmaßnahmen in unserer Praxis
Wir sorgen unsererseits mit verstärkten Hygiene- und Schutzmaßnahmen seit Anbeginn der Pandemie für Ihre Sicherheit. Bitte tragen Sie weiterhin Ihrerseits dazu bei und beachten Sie außer dem Tragen einer Maske:
Bei allen Formen einer Erkältung betreten Sie bitte nicht die Praxis! Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Patienten einlassen können. Begleitpersonen bitten wir außerhalb der Praxis zu warten, denn es ist unbedingt notwendig, die Zahl der Personen innerhalb der Praxis zu begrenzen, um Sie, liebe Patientin, und uns vor einer Ansteckung zu schützen.
Ist eine Begleitung trotzdem unumgänglich, bitten wir Sie, dies vorab telefonisch mit uns abzustimmen.
Termine bitte ausschließlich telefonisch anfordern. Gerne in der zweiten Hälfte unserer Telefonzeiten, da zu Beginn die Leitungen für Akutfälle freigehalten werden müssen.
Interessante Links:
Vergleich zwischen FFP2- vs. OP-Masken (Max-Planck-Institut)
Stiftung Warentest: welche Masken sind empfehlenswert
Welche Masken schützen zuverlässig? (Bundesministerium für Gesundheit)
Impfempfehlung per 31.1.2022 für Schwangere und Stillende (RKI, epidem. Bulletin 2/2022)
Impfempfehlung per 29.11.2021 für Schwangere und Stillende (RKI, epidem. Bulletin Seite 3,5 und 7)
Impfempfehlung per 23.9.2021 für Schwangere und Stillende (RKI)
die wichtigsten Informationen zu aktuellen Corona-Schutz-Maßnahmen (NRW)
Verordnungen der NRW-Landesregierung
Coronavirus-Portal der NRW-Landesregierung
Worauf muss ich beim Kauf von FFP2-Masken achten?
Wiederverwendung von FFP2-Masken im Privatgebrauch
Richtiges Händewaschen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)