Sommerurlaub

 

Die Praxis ist vom 8.7. bis zum 12.7.24 einschließlich geschlossen.

 

Die Vertretung übernimmt die Praxis Hamm/ Schnitzler in Köln-Widdersdorf. Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an: 0221 31 06 12 60.

 

Am Wochenende und zu Bereitschaftsdienstzeiten ist der ärztliche Notdienst für Sie zuständig unter der Rufnummer 11 6 11 7.

Er befindet sich nun in der Uniklinik Köln im MVZ Orthopädie, Josef-Stelzmann-Str. 24.

 

In lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter 112 an.

 

Ab dem 15.7.24 erreichen Sie uns wieder während der gewohnten Zeiten montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12, sowie dienstags und donnerstags von 16 bis 18 Uhr.

Osterferien

 

Die Praxis ist vom 14.4. bis zum 23.4.25 einschließlich geschlossen.

 

Die Vertretung vom 14.4. bis zum 17.4.25 übernimmt die Praxis Vielgraf un Kerpen.

Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an:

02237 2033

 

Von Karfreitag bis Ostermontag ist der ärztliche Notdienst in der Uniklinik Köln im MVZ-Orthopädie, 

Josef-Stelzmann-Str. 24 für Sie zuständig.
Tel: 116 117

 

Die Vertretung vom 22. bis 23.4.25 übernimmt die Praxis Schümer in Pulheim-Stommeln.

Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an:

02238 15317

 

Ab dem 24.4.25  erreichen Sie uns wieder während der gewohnten Zeiten:

montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12,

sowie dienstags und donnerstags von 16 bis 18 Uhr.

 

Herbstferien

 

Die Praxis ist vom 25.10. bis zum 27.10.21 einschließlich geschlossen. Die Vertretung übernimmt die Praxis Hamm/ Schnitzler in Köln-Widdersdorf.

Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an:

0221 31 06 12 60.

 

Ab dem 28.10.21 erreichen Sie uns wieder während der gewohnten Zeiten:

montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12,

sowie dienstags und donnerstags von 16 bis 18 Uhr.

 

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Osterferien

 

Die Praxis ist vom 14.4. bis zum 20.4.22 einschließlich geschlossen.

 

Die Vertretung vom 14.4. bis zum 19.4.22 übernimmt die Praxis Hamm/ Schnitzler in Köln-Widdersdorf.

Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an:

0221 31 06 12 60.

 

Die Vertretung am 20.4.22 übernimmt die Praxis Cremer in Hürth.

Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an:

02233 73740.

 

Ab dem 21.4.22 erreichen Sie uns wieder während der gewohnten Zeiten:

montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12,

sowie dienstags und donnerstags von 16 bis 18 Uhr.

 

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Sommerurlaub

 

Die Praxis ist vom 17.7. bis zum 24.7.23 einschließlich geschlossen.

 

Die Vertretung vom 17.7. bis zum 21.7.23 übernimmt die Praxis Schümer in Pulheim-Stommeln. Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an: 02238 15317 .

 

Die Vertretung am 24.7.23 übernimmt die Praxis Hamm/ Schnitzler in Köln-Widdersdorf. Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an: 0221 31 06 12 60.

 

 

Am Wochenende und zu Bereitschaftsdienstzeiten ist der ärztliche Notdienst für Sie zuständig unter der Rufnummer 11 6 11 7.

Er befindet sich nun in der Uniklinik Köln im MVZ Orthopädie, Josef-Stelzmann-Str. 24.

 

In lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter 112 an.

 

Ab dem 25.7.23 erreichen Sie uns wieder während der gewohnten Zeiten montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12, sowie dienstags und donnerstags von 16 bis 18 Uhr.

 

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Kurzurlaub

 

Die Praxis ist bis zum 15.2.21 einschließlich geschlossen.

Die Vertretung übernimmt die Praxis Hamm/ Schnitzler in Köln-Widdersdorf. Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an: 0221 31 06 12 60.

Am Wochenende, den Feiertagen und zu Bereitschaftsdienstzeiten ist der ärztliche Notdienst für Sie zuständig unter der Rufnummer 11 6 11 7.

Er befindet sich nun in der Uniklinik Köln im MVZ Orthopädie, Josef-Stelzmann-Str. 24.

In lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter 112 an.

Ab dem 16.2.21 erreichen Sie uns wieder während der gewohnten Zeiten montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12, sowie dienstags und donnerstags von 16 bis 18 Uhr.

 

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Zu Ihrer Information: das Praxisteam ist 5fach gegen Corona geimpft und wird bei Bedarf getestet. Durch unsere strengen Hygienemaßnahmen konnten wir bislang einen Ansteckungsfall in unserer Praxis komplett verhindern! Diese Sicherheit wollen wir Ihnen auch in Zukunft bieten.

 

Allgemeine Schutzmaßnahmen in unserer Praxis

 

Wir sorgen mit verstärkten Hygiene- und Schutzmaßnahmen weiterhin für Ihre Sicherheit.

 

Bitte tragen Sie weiterhin Ihrerseits dazu bei:

 

Bei allen Formen einer Erkältung betreten Sie bitte nicht die Praxis! Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

 

Termine bitte ausschließlich telefonisch anfordern. Gerne in der zweiten Hälfte unserer Telefonzeiten, da zu Beginn die Leitungen für Akutfälle freigehalten werden müssen.

 

 

Die Schliessungen gehen weiter!

 

Nun ist die nächste Notdienstpraxis dran. Diesmal geht es um die am St. Vinzenz-Krankenhaus in Nippes.

 

Mein Kollege Herr Dr. Klüwer hat eine Petition gestartet, an der sich so viele wie möglich beteiligen sollten, damit die Nippesser nicht das gleiche Schicksal ereilt wie die Pulheimer, West-Kölner und Frechener:

 

Petition:

"Der Vorstand der kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein in Düsseldorf wird aufgefordert, die Notdienstpraxis mit Sitz am St. Vinzenz-Hospital in Köln-Nippes in der Versorgung des Kölner Nordens zu belassen, nicht zu schließen und nicht an das Hl. Geist-Krankenhaus in Köln Longerich zu verlegen, wie es der Vorschlag des Kölner KV-Vorstands vorsieht.
Herr Minister Laumann wird ersucht, dieses Anliegen zu unterstützen.

Die Notdienstpraxis wurde 1994 gegründet und befindet sich seit 18 Jahren am St. Vinzenz-Hospital in sehr günstiger Lage
• an einem Verkehrsknotenpunkt,
• in einem Gebiet hoher Bevölkerungsdichte,
• an dem einzigen Krankenhaus der erweiterten Notfallversorgung im Kölner Nordwesten.

Die Notdienstpraxis muss am St. Vinzenz-Hospital bleiben!"

 

BITTE klicken Sie auf den LINK unten

und unterstützen Sie die Nippesser!

 

Petition Notdienstpraxis am St. Vinzenz Krankenhaus

 

Allgemeine Schutzmaßnahmen in unserer Praxis

 

Wir sorgen mit verstärkten Hygiene- und Schutzmaßnahmenfür Ihre Sicherheit.

 

Bitte tragen Sie weiterhin Ihrerseits dazu bei:

 

Bei allen Formen einer Erkältung betreten Sie bitte nicht die Praxis! Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

 

Termine bitte ausschließlich telefonisch anfordern. Gerne in der zweiten Hälfte unserer Telefonzeiten, da zu Beginn die Leitungen für Akutfälle freigehalten werden müssen.

 

Alte Version bis 23.1.21:

Aus aktuellem Anlass (Infektionsschutz unter Corona):

 

Leider steigen die Infektionszahlen weiterhin an.

 

Daher bitten wir Sie, Ihren Mund-Nasen-Schutz vom Betreten der Praxis an nicht mehr abzulegen. Es ist sehr wichtig, dass die Maske gut über Mund und Nase sitzt und auf keinen Fall locker ist oder beim Sprechen von der Nase rutscht. Ein Gesichtsvisier oder eine Maske mit Ventil verhindert die Verbreitung von Coronaviren nicht und bietet keinen ausreichenden Schutz, so dass das Betreten der Praxis damit nicht erlaubt ist.

 

Wir möchten unbedingt vermeiden, dass es in unserer Praxis zu einer Ansteckung kommt. Wir sorgen unsererseits für verstärkte Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Bitte tragen Sie Ihrerseits dazu bei und beachten Sie ausser dem Tragen einer Maske außerdem:

 

Bei allen Formen einer Erkältung betreten Sie bitte nicht die Praxis! Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Patienten einlassen können. Begleitpersonen bitten wir außerhalb der Praxis zu warten, denn es ist unbedingt notwendig, die Zahl der Personen innerhalb der Praxis zu begrenzen, um Sie, liebe Patientin, und uns vor einer Ansteckung zu schützen.

 

Ist eine Begleitung trotzdem unumgänglich, bitten wir Sie, dies vorab telefonisch mit uns abzustimmen.

 

Termine bitte ausschließlich telefonisch anfordern. Gerne in der zweiten Hälfte unserer Telefonzeiten, da zu Beginn die Leitungen für Akutfälle freigehalten werden müssen.

 

Auch für Rezepte und Überweisungen müssen Sie nicht in die Praxis kommen. Bitte nutzen Sie unsere kontaktlosen Möglichkeiten (her klicken für Info).

 

Alte Version bis 23.1.21:

Aus aktuellem Anlass (Infektionsschutz unter Corona):

 

Leider steigen die Infektionszahlen weiterhin an.

 

Daher bitten wir Sie, Ihren Mund-Nasen-Schutz vom Betreten der Praxis an nicht mehr abzulegen. Es ist sehr wichtig, dass die Maske gut über Mund und Nase sitzt und auf keinen Fall locker ist oder beim Sprechen von der Nase rutscht. Ein Gesichtsvisier oder eine Maske mit Ventil verhindert die Verbreitung von Coronaviren nicht und bietet keinen ausreichenden Schutz, so dass das Betreten der Praxis damit nicht erlaubt ist.

 

Wir möchten unbedingt vermeiden, dass es in unserer Praxis zu einer Ansteckung kommt. Wir sorgen unsererseits für verstärkte Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Bitte tragen Sie Ihrerseits dazu bei und beachten Sie ausser dem Tragen einer Maske außerdem:

 

Bei allen Formen einer Erkältung betreten Sie bitte nicht die Praxis! Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Patienten einlassen können. Begleitpersonen bitten wir außerhalb der Praxis zu warten, denn es ist unbedingt notwendig, die Zahl der Personen innerhalb der Praxis zu begrenzen, um Sie, liebe Patientin, und uns vor einer Ansteckung zu schützen.

 

Ist eine Begleitung trotzdem unumgänglich, bitten wir Sie, dies vorab telefonisch mit uns abzustimmen.

 

Termine bitte ausschließlich telefonisch anfordern. Gerne in der zweiten Hälfte unserer Telefonzeiten, da zu Beginn die Leitungen für Akutfälle freigehalten werden müssen.

 

Auch für Rezepte und Überweisungen müssen Sie nicht in die Praxis kommen. Bitte nutzen Sie unsere kontaktlosen Möglichkeiten (her klicken für Info).

 

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Maskenpflicht in NRW

 

Im öffentlichen Raum - das schließt auch Arztpraxen ein - ist ab dem 25.01.2021 das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske (sogenannte OP-Maske), besser einer FFP2-Maske (ersatzweise einer KN95-Maske), vorgeschrieben. Alltagsmasken (sogenannte Mund-Nasen-Bedeckung) aus Stoff sind nicht mehr zugelassen in diesen Bereichen.

 

Was ist der Unterschied?

 

Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz in Form einer OP-Maske filtert Ihre Ausatemluft und schützt damit das Umfeld. Dies Maske schützt Sie selber aber nur in geringem Maße vor einer Corona-Ansteckung.

 

Eine FFP2-Maske (Filterleistung 95%) schützt sowohl Ihr Umfeld als auch Sie selber vor Ansteckungen. Deshalb ist diese Maske für Sie sicherer. Wichtig ist, dass eine solche Maske zertifiziert ist (erkennbar an dem Aufdruck des CE-Zeichen mit nachfolgender 4-stelliger Zahl). Nach wie vor sind nicht zertifizierte Masken im Umlauf, die eigentlich nicht mehr verkauft werden dürfen.

 

Wichtig: nur eine gut angelegte Maske schützt. Dringt seitlich und/ oder ober- bzw. unterhalb Luft ein, ist eine Schutzwirkung nicht mehr gegeben. Also Maske beim Anlegen gut andrücken und vor allem den Nasenbügel gut zusammendrücken, damit die Maske fest am Nasenrücken sitzt und auch beim Sprechen nicht runter rutscht. Danach die Maske nicht mehr berühren (nur noch an den Bügeln anfassen), sonst übertragen sich Viren auf Ihre Hände und damit auf alles, was sie anfassen, sei es Ihre Häute/ Schleimhäute oder andere Oberflächen.

 

Worauf muss ich beim Kauf von FFP2-Masken achten?

 

Anlegen und Aufbereitung von FFP2-Masken im Privatbereich

 

ZDF-Bericht zur Qualität von FFP2-Masken

 

Betrug mit den Schutzmasken

 

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Maskenpflicht in NRW

 

Im öffentlichen Raum - das schließt auch Arztpraxen ein - ist ab dem 25.01.2021 das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske (sogenannte OP-Maske), besser einer FFP2-Maske (ersatzweise einer KN95-Maske), vorgeschrieben. Alltagsmasken (sogenannte Mund-Nasen-Bedeckung) aus Stoff sind nicht mehr zugelassen in diesen Bereichen.

 

Was ist der Unterschied?

 

Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz in Form einer OP-Maske filtert Ihre Ausatemluft und schützt damit das Umfeld. Dies Maske schützt Sie selber aber nur in geringem Maße vor einer Corona-Ansteckung.

 

Eine FFP2-Maske (Filterleistung 95%) schützt sowohl Ihr Umfeld als auch Sie selber vor Ansteckungen. Deshalb ist diese Maske für Sie sicherer. Wichtig ist, dass eine solche Maske zertifiziert ist (erkennbar an dem Aufdruck des CE-Zeichen mit nachfolgender 4-stelliger Zahl). Nach wie vor sind nicht zertifizierte Masken im Umlauf, die eigentlich nicht mehr verkauft werden dürfen.

 

Wichtig: nur eine gut angelegte Maske schützt. Dringt seitlich und/ oder ober- bzw. unterhalb Luft ein, ist eine Schutzwirkung nicht mehr gegeben. Also Maske beim Anlegen gut andrücken und vor allem den Nasenbügel gut zusammendrücken, damit die Maske fest am Nasenrücken sitzt und auch beim Sprechen nicht runter rutscht. Danach die Maske nicht mehr berühren (nur noch an den Bügeln anfassen), sonst übertragen sich Viren auf Ihre Hände und damit auf alles, was sie anfassen, sei es Ihre Häute/ Schleimhäute oder andere Oberflächen.

 

Worauf muss ich beim Kauf von FFP2-Masken achten?

 

Anlegen und Aufbereitung von FFP2-Masken im Privatbereich

 

ZDF-Bericht zur Qualität von FFP2-Masken

 

Betrug mit den Schutzmasken

 

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Maskenpflicht in NRW

 

Es besteht weiterhin eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und u.a. auch in Arztpraxen!

 

Wir raten weiterhin zu einer FFP2-Maske. Was ist der Unterschied zwischen einer OP- und FFP2-Maske?

 

Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) filtert Ihre Ausatemluft und schützt damit das Umfeld vor Ansteckungen. Meist liegen diese Masken besonders seitlich auch nicht gut an. Diese Maske schützt Sie selber wenn überhaupt nur in geringem Maße vor einer Corona-Ansteckung.

 

Eine FFP2-Maske (Filterleistung 95%) schützt Sie selber vor Ansteckungen und nicht nur Ihr Umfeld.

 

Deshalb ist diese Maske für Sie sicherer. Wichtig ist, dass eine solche Maske zertifiziert ist (erkennbar an dem Aufdruck des CE-Zeichen mit nachfolgender 4-stelliger Zahl). Nach wie vor sind nicht zertifizierte Masken im Umlauf, die eigentlich nicht mehr verkauft werden dürfen, weil ihr Schutz fraglich ist.

 

Wichtig: nur eine gut angelegte Maske schützt. Dringt seitlich und/ oder ober- bzw. unterhalb Luft ein, ist eine Schutzwirkung nicht mehr gegeben. Also Maske beim Anlegen gut andrücken und vor allem den Nasenbügel gut zusammendrücken, damit die Maske fest und hoch am Nasenrücken sitzt und auch beim Sprechen nicht runter rutscht. Beim Einatmen muss sich die Maske ansaugen, sonst sind noch Undichtigkeiten vorhanden. Anschließemd die Maske nicht mehr berühren (nur noch an den Bügeln anfassen), sonst übertragen sich Viren auf Ihre Hände und damit auf alles, was sie anfassen, sei es Ihre eigene Haut/ Schleimhäute oder andere Oberflächen.

 

 

Coronaschnellteste------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Seit dem 1.7.2022 ist der Anspruch auf einen kostenlosen "Bürgertest" stark eingeschränkt.

 

Corona-Test-VO per 1.7.2022 (BMG)

 

Nachweise erforderlich

Personen, die auf dieser Grundlage einen Bürgertest in Anspruch nehmen wollen, müssen ihre Anspruchsberechtigung gegenüber dem Leistungserbringer nachweisen. Dazu zählt zum Nachweis der Identität ein amtlicher Lichtbildausweis oder, soweit die zu testende Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis (Kinderreisepass, Schülerausweis). Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann, muss dies durch ein ärztliches Zeugnis im Original nachweisen. Schwangere können auch den Mutterpass vorzeigen. Personen, die mit einer mit COVID-19 infizierten Person in einem Haushalt leben, benötigen als Beleg deren Testergebnis und ein Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift. Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Das BMG stellt auf seiner Internetseite ein Musterformular zur Verfügung, das nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle oder in der Praxis genutzt werden kann: Musterformular Pflegeheim-/Klinikbesuch

Anspruchsberechtigte mit Eigenanteil können ihren Anspruch z. B. durch Vorzeigen einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung oder der CWA-Meldung nachweisen. Bei Kontakten mit Risikopatienten ist eine Selbstauskunft darüber abgeben, dass die Testung zweckgemäß und unter Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro durchgeführt wurde. (Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein)

 

Bitte melden Sie sich zu unseren Kontaktzeiten für einen individuellen Testtermin an: Telefon 02238-53059.

 

Bei positivem Schnelltest können wir auch direkt einen PCR-Test im Anschluss durchführen.

 

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Coronaschnellteste

 

Seit dem 13.11.21 ist eine kostenlose Testung mindestens einmal pro Woche wieder für alle möglich.

 

Bitte melden Sie sich zu unseren Kontaktzeiten für einen individuellen Testtermin an: Telefon 02238-53059.

 

Bei positivem Schnelltest können wir auch direkt einen PCR-Test im Anschluss durchführen.

Unsere herzliche Bitte:

 

nehmen Sie eine FFP2-Maske für den Besuch unserer Praxis mit!

 

Auch wenn die allgemeine Maskenpflicht nicht mehr besteht, obliegt es jeder Praxis gemäß Veröffentlichung der Ärztekammer Nordrhein, als Schutzmaßnahme das Tragen von Masken ggf. anzuordnen.

 

Für im Gesundheitssystem Tätige gelten weiterhin strenge Quarantänemaßnahmen, die dazu führen, dass Ihre Betreuung gefährdet ist, weil der Praxisbetrieb unterbrochen werden muss.

 

Im Wartebereich brauchen Sie keine Maske aufzusetzen. Aber im Nahkontakt bei der ärztlichen Untersuchung und Beratung sowie bei der Vorbereitung durch eine Arzthelferin bitten wir Sie, eine FFP2-Maske anzulegen.

 

Eine FFP2-Maske (Filterleistung 95%) schützt Sie selber vor Ansteckungen und nicht nur Ihr Umfeld (Übertragungswahrschein-lichkeit, wenn Sie und Ihr Gegenüber eine tragen, liegt bei ca. 1 Promille).

 

Deshalb ist diese Maske für Sie sicherer. Wichtig ist, dass eine solche Maske zertifiziert ist (erkennbar an dem Aufdruck des CE-Zeichen mit nachfolgender 4-stelliger Zahl). Nach wie vor sind nicht zertifizierte Masken ohne CE-Zeichen(!) im Umlauf, die eigentlich nicht mehr verkauft werden dürfen, weil ihr Schutz fraglich ist.

 

Das gegenseitige Tragen eines Mundnasenschutzes (OP-Maske) erhöht die Übertragungswahrscheinlichkeit um das ca. 74fache! Gänzlichst ungeschützt ist eine Ansteckung fast nicht zu vermeiden.

 

Wichtig: nur eine gut angelegte Maske schützt.

Dringt seitlich und/ oder ober- bzw. unterhalb Luft ein, ist eine Schutzwirkung nicht mehr gegeben. Also die Maske zunächst vorbereiten, indem Sie den Nasenbügel zurechtbiegen (eine Rundung für den Nasenrücken formen und die Seiten abbiegen), damit die Maske fest und hoch am Nasenrücken sitzt und auch beim Sprechen nicht runter rutscht. Beim Anlegen die Maske gut andrücken. Beim Einatmen muss sich die Maske ansaugen, sonst sind noch Undichtigkeiten vorhanden. Anschließend die Maske nicht mehr berühren (nur noch an den Bügeln anfassen), sonst übertragen sich Viren auf Ihre Hände und damit auf alles, was sie anfassen, sei es Ihre eigene Haut/ Schleimhäute oder andere Oberflächen.

 

   Wir sind für            Sie da!

     Kontaktzeiten:

Mo, Mi, Fr  9-12 

Di und Do 16-18

 

Termine nach vorheriger Vereinbarung

(Termine auch ausserhalb dieser Zeiten möglich)

 

Praxis

(privat u. alle Kassen)

Dr. med.

Priska-Maria

Tschirch-Klaschik

Frauenärztin

 

Venloer Str. 133
50259 Pulheim

Telefon: +49 2238 53059